DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
prilagođeno pretraživanje po punom tekstu
ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 49 <-- 49 --> PDF |
Verwendung des zuletzt bezogenen Holzes sich zu iiberzeugen, indeni nach Anhandgabe der dermabgen hohen Anordiiung auf die wirtschaftlichste Gebahrung stcts zu haltcn, solche vom Magistrate der Kommunitats Insassen gleich jetzt wolil einzuscharfen uiid jede Unwirtschaft so wie jeder Missbrauch oder unbefugter Verkehr mit diescm ..teriale allenthalben und iederzeit streng hintanzuhalten kommt; sonach ware der nachsle Bedarf aufzuiiehmeri. Solcher miisste hinsichtlich des Bauholzes auf die aus solidem Ma^eriale iiiclit lierstellbareti Hausbestand´tlieile beschrankt, zugleith aber darauf Bedacht genommen W´erden, ob das angesprochene Ouanitum und Quale zu dem vorgelegten Zwecke wirklicli notwendig. auch nach den Forstnormen abgebbar. dann die Tliuiilichkeit des Bezugs so u´ie der Verwendu´ng, und jene der zeitgerechten Baufiihrung iiberhaupt durch die vorhandenen Mittel gesichert ser. In Ansehung des Feuerungsstoffes ist die AnzahI vcii 10 Klaftern mir aJs hochstes Ouantum festgesetzt; diese Ausmass muss jedoch mit Riicksicht auf die AnzahI und Beschaffenheit der erforderlichen Feuerstellen. auf die Seelenzahl und sonstigcn Vcrliiiltni´Sse der betreffenden Famjlien, dann auf die gegenvvartig angeordnete strenge WirtschaftHchkeiit derart genau restringirt werden, dass nur das hiernach unumganglich Nothige in Antrag komme. Da der Gratis Bezug nur fiir den eigenen Bedarf der behausteii Kommunitats Insassen zugestanden ist, iiisoweit sie zum Ankaufe oder zum Bezuge gegen Entrichtung der Waldtaxe die Mittel nicht besitzen, so braucht wohl nicht erinnert zu werden, dass a!le iiber die bezeichnete Bcrechtigung hinausgehenden Anspriiche, rnithin au´ch die Erfordernisse fiir Gewerbe von der hier besprochenen Aufname auszuschliessen sind. Die Beistimmung welche behauste Familien als bediirftig, daher als bezugsbtrechtigt zu betrachten und nach der grossern oder mindern Bedtirftigkeit entweder rnit Bau und Brennholz, oder nach Umstanden nur mit der ersten, in grcssen Bedarfsfallen uiierschwinghchen Materialgattung zu bcdenken wareii, kann vom Magistrate mit Bei´ziehung der Auss´chussmiiner, der Viertelmeister oder sonstiger Vertrauensmanner, so wie es bci Beurtheilung der Bekenntnissc zur Bemcssung der Einkommcnsteuer geschieht, mit Erwagung der Vermogens Verhaltnisse unparteiisch zu ermittein und gewissenhaft anzutragen. Der diesfallige kommissionelle Befund hiitte der obgedachten mit der Aufname des Holzbedarfes zu betrauenden Kommission als Anhalt zu dienen,- um auf đessen Orunđ dann an Ort und Stelle das Quantum und Oualle der Erfordernisse spcziel und genau zu erheben, sofort sOlche unter eigener Fertigung in die betreffende Consignation einzutragen. Diese kiime dann sammt dem vorerwahnten Befund vom Magistrate nach eigener Priifung und Bestattigung jener der Brigade zu unterziehen. sonacli von dieser dem betreffenden Regimente zuzumittein, um mit den jahrlichen Fallungs Eingaben hohen Orts zur Genehmigung eingesendet zu werden, wie diess auch bisher geschah. Ober die Angemessenheit des vorđetaillirten Verfahrens dann ob dadurch der liolien Orts vorgezeichnete Zweck zu erzielen, oder etwa andern und welche Modalitaten zu beobachteii waren, dann ob zur Ermittlung der letztern, insofern es darauf allfalls ankommen solite, demnach die hochangedeutete kommissionelle Bcrathung stattzu finden hatte.hieruber wolle das Regiment mit genauer Beachtung der in der zulicgenden hohen Entscheidung angefiihrten Normen das eigene wohlerwogene motivirte Gutachten thunlichst bald anher abgeben, um´ sofort — da unter Einem die gleichmassige AVcisung auch dem St. Georger Regimente und den beiden Communitats Magistraten zugeht, auf Grund des Ergebniss-es rechtzeitig die hohere Entscheidung einholen, oder das sonst Entsprechende veranlassen zu konnen. Bellovar am 27. Miirz 1856. Cordier, Gm. Dollhopf, Obit. . (Prema originalnom aktu.) 4:7 |