DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
prilagođeno pretraživanje po punom tekstu




ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 23     <-- 23 -->        PDF

Kostajnica, Semlin, Weisskirchen, Brod, Belovar und Ivanić ihre Holzungsrechte in ienen
Waldthei:len welche nach đer auf Orund đes Gesetzes vom 8. Juni 1871. đurchgefuhrten
\Y....11..2 und Segregation im ausschliesslichen Besitze des Aerars verblieben
sind und beziehungsweise verbleiben werden, entsprechend dem Ausmasse und Werthe
der von ilmen bis in die iiingste Zeit rechtmassig genossenen Nutzungs Mengen — die
Stadte Belovar und Ivanić iedoch lediglich unter đen im hofkriegsratlichen Resicripte
.. 820 vom Jahre 1843 diesbeziiglioh aufgestellten Beschrankungen — insolange auth
weitershin ausuben diirfen, bis ihre diesfalligen Servituten im gesetzldchen Wege durch
Ausscheidung entsprecliender Waldtheile enđgiltig abgelost werden.


Bezuglicli der gewesenen Militar Oommunitiiten Petrinja, Peter\vardein, Karlovic
und Pancsova dagegen geruhten Seine k. und k. apostoliscbe Majestat mit Riicksicht auf
den Umstand, dass die Servitutsre´chte dieser Communitaten durch die Ausscheidung
entsprechender Waldtheile beziehungsweise Riede bereits friiher abgelost wurden, und
der Umfang einer bestandenen Servitut im Sinne des § 484 des ost. allg. biirg. Oesetzbuches
nachtraglich nicht ausgedehnt -vverden kann, allergnadigst zu genehmigen, dass
diese Communitaten auch fernerhin im Besitze der ihnen ausgeschiedenen Walder und
Riede belassen werden.


Indem ich mich beehre von dieser Allerhochsten Entschliessung Euer Excellenz
unter Berufung auf das diesbeziiglioh vom Amtsvorganger Euer Excellenz sub. Priis. No.
174 und 758 V. J. 1875 anher gelangte Gutachten bez´iehungs\veise Anfrageschreiben in
Kenntniss zu setzen, ersuohe ich gleichzeitig hievon die gewesenen Communitaten Zeng,
Carlobago, Kostajnica, Semlin, Brod und Carlovic und z\var die letztgenannte Oemeinde
unter Berufung auf das von Seite derselben betreff der Wald Segregation am 15. Juni
1875. eingereicbte Majestatsgesuch zu verstćindigen, und der allerhochsten Entschliessung
gemass das Nothige verfUgen zu wollen, dass die von Se. k. und k. apostolischen
Majestat zufolge allerhochster Entschliessung Bewohnern von Zeng, Carlobago, Kostajnica,
Semlin und Brod allergnadigst gewahrten Rechte zum Sammeln des Klaub und
Abraumholzes, so wie auch die Holzungs- und sonstigen Waldnebennutzungs-Rechte
derjenigen Inwohner dieser letztbesagten Orte, ...... bis zum Jahre 1868 und spater
bis zur Zeit der AufUassung der Militargrenz Organisation Soldaten des Aktiv Standes
unterhalten haben — bis zum Zeitpunkte der endgiltigen Ablosung dieser Rechte im
Wege der erfolgenden Ausscheidung entsprechender Waldstrecken in den im eingangsbezogenen
allerhochsten Reskripte benannten Waldungen anstandslos ausgeiibt werden
konnen.


Schliesslich beehre ich mich Euer Excellenz zu verstandigen, dass hinsichtlich der
Gemeinden Pancsova, Weisskirchen, Belovar und Ivanić die tem´esvar-karansebescher


k. und k. Giiterdirection und beziebungsweise die Agramer k. Finanz-Landesdirektion
unter Einem die nothigen Weisungen erhalten haben, die Nothwendigkeit der Verstandigung
gewesenen Communitaten Petrinja und Peterwardein aber insoferne entfallt als
diese Gemeinden mit ihren diesfalligen rechtlichen Anspriichen im Sinne des vorbesagten
ohnedies bereits befriedigt und um nachtraglicbe ohnedem nicht motivirbare
und unzulassige Begiinstigungen iiberhaupt gar nicht gebeten haben. Genehmigen Euer
Excellenz die Versicherung meiner vorziiglichen Hochachtung.
. u d a p e s t, .. 9. Oktober 1877.


Fiir den k. ung. Finanzminister: Unterschrift unleserlich.


An Seine des Herrn k. k. virklich geheimen Rathes Ritter des Ordens der eisernen
Krone I Classe und des Leopold Ordens, Feldzeugsmeisters und Commandirenden
Generalen in Croatien, Slavonien und Dalmatien Franz Freiherrn Philippović von Philippsberg,
Excellenz in Agram.^´


Pras. am 29. X. 1877. No. 813 ad.


Prema prostom prepisu ovog dokumenta.