DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
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ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 45 <-- 45 --> PDF |
Dokumenat broj 9. .. Nro. 670, 725, 772. An das k. k. hohe Gouvernement in Agram. In Betreff der vom "VVarasdiner Kreutzer 5-ten Grenz Regimente beantragten Aufhebung des den bediirftigen Insassen der Militiir Comimunitaten Bellovar und Ivanić zu ihrcm eigcnen Bedarfc zukommenden waldtaxfreien Holzbezugcs, welcher hinsichtlich des Baumaterials »uf die aus solidem Materiale nicht herstellbaren Hausbestandfheilen, beziiglich des Feuerungsstoffes aber auf das Maximum von jahrlichen 10 Klafter Brennholz beschrankt ist, wird in Befolg des hohcn Erlasses vom 2´8. August 1. .1. 0. S. 8114 von der Brigade nachstehendes Outachten mit Anschluss der diessfalligeii Ausserungen des obbesagten Regiments vom 20. v. .. V. 8453/3539 dann des Set. Georger 6-en Grenz Regiments vom 2, und 28-en v. .. V. 10.100 F 10.969 gehorsamst abgegeben. Aus diesen Vorlagen gelit nicht hervor, dass bei der Stellung der Antrage oder forstmunnischen Anweisung des Holzes von den einsclilagigen allgemeinen, oder von den im Kingangsgedachten hoiien Erlasse angefiihrten speziellen Norrnen a´bgewiclien wiirde. Dagegen ergibt sich: a) Dass der Taxwerth dieser Holzabgabe seit dem Jahre 1843. u. z. beira Kreutzer Regimente bis einschiiesslicli 1855. fiir die Ivaničer Bewoliner 19.535 fo 38 kr., dann fiir die Insassen der einen Hiilfte von Bellovar 5.336 fo 12 kr., und fiJr die andere Halfte der letztgenannten Oommunit.lit beim St. Georger Regimiente, velches bei Einrei´chung seiner Nachweisung den Abschluss pro 1855 noch nicht bevvirken konnte, bis einschliissig 1854 — 3,446 fo 58 kr. folglich im ganzen znsammen 28.318 fo 48 kr. betriigt, welche dem Aerar entgangen sind. b) Es hat seine Richtigkeit, wie das Kreutzer Regiment sclion in seiner friiheren Anfi-age vom 20. .luni 1. J. V. 5845/2372, ansagte, in den Regiments Bezirken nach den bestehenden Vorschriften, nur die zum gemeincn Grenzstande gehorigen Handels- und Gewerbsleute zu ihrem: eigenen hausslithen Bedarfe auf gratis Holz Anspruch haben, alle iibrigen zum gemeinen Grenzstande nicht zahlenden Grenzbewohner aber von diesem Bezuge ausgeschlossen sind, \velchen mit Ausnahme der einen eigenen Waldbesitzende Communitat Petrinia, keine Bewolmer einer der sonstigen in der krdatiech slavonisciren Militar Grenze vorhandenen Communitaten geniessen. c) Eerner dass bei dem Prinzipe der Gleichberechtigung, \velchem eine gleiclie Belastiing zum Grunde liegt, eine vorzugsveise Begiinstigung der Communitatsinsassen bei Mangel besonderer Motive als unbegriindet, mithin die Aufhebung einer sblclien ..vorzugung als zeitgem-ass ersclieinen miisste. d) Endil´ch ist nicht zu widerlegen, dass die Kommunitats Insassen zu den Forstkulturen der Regimenter nichts beitragen, deren in der Niihe von Bellovar und Ivanić liegende Waldungen — die bei der vormaligen Pl.anterwirtschaft plan = und regellos ausgebeutet ^vurden — mehrentheils in einer kostspieligen Schonung gehalten \verden niii´ssen, v/iihrend die Forsteinkiinfte zur Deckung der Waldad´ministrationskosten unzulanglich sind. AUein es kommt andererseits auch in billigen Betracht zu ziehen u. z.: Ad a) Dass der Taxwerth, welchen die in Rede stehende Holzabgabe betriigt, schon in den friiheren Verhandlungen in Anschlag gebracht, gleichwohl aber dieser Gratisbezug in Riitksicht der dafiir sprechenden Griinde vermog des hohen Erlassss vom 14. Miirz 1843 R. 1516 dennoch -vveiters beibelassen worden ist; dann dass die Aufhebung ienes Genusses eben die diirftigen Gommunitats Inwohner besonders in dernialigen schweren Zeite hart treffen, und nach der Ansicht des Set. Georger Regiments, welches den seit der Verleihung der gedaehten Bezugsrechtes im Wesentliehen keinesvv´egs sich gebesserten Fortbestand der Vermogensverhaltnisse der besagten Insassen 43 |