DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
prilagođeno pretraživanje po punom tekstu
ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 46 <-- 46 --> PDF |
eikannt, bei der schon seit mehreren .lahren fruchtlos vorgestellten Unzulanglichkeit des Fcrstpersonals zu Holzschweiidungen Anlass geben wiirde, die man zu verhindern nicht vermochte, und welche eineii cbeti solchcn \.... nicht grčsseni Nachteil brachten als der ad a ´/. bemerkte Entgang- der Waldtaxe fiir den gratis Bezug betriigt. Ad b) u. c) Das´o die Kommuiiitats Insassen nicht gleiche Lasteii so wie der genit´ine Grenzstaiid in den Regimentsbezirken tragen, ist nicht ihre Schuld, sondern es liegt der Orund darin, dass man den Kommunitaten gegeniiber der gemeinen Orenzer einige namhafte Erkichterungen seit jeher zugestehen musste, unr den in darlei Orten befindiichen Handels und QewerbsleuteTi als solchen die Subsistenz und dadurch zugleich in den Grenzlanden die Befriedigung der Lebemsbediirfnisse leichter moglich zu maclicn, "vvelche durch Industrie und Handelsartikeln gedeckt werden. Derart ist daher schon durch die Oesetze wegen des verschiedenen Zweckes der /VlilMar K´ommunitaten und des gemeinen (Irenzstandes zwischen diesen beiden eine in der Notwendigkeit bedingte Ungleichlieit der Belastung und der Berechtigung festgestellt, folglich der Grundsatz der Oleichberechtigung nicht anwendbar, sondern in der Militar Grenze die ausnahmsweise Stcllung der Kommunitaten ijberhaupt ebcnso gesetzlich als unvermeidlich begriindet, iudem sonst Handel, Gewerbe und Industrie nicht gefordert \\erden konnten. Inde.ssen leisten die Kommunitaten und insbesonderc die obgenannten zwei, welclie sich in der U´arasdiner Brigade befinden, immerhin ali dasienige, was ihnen die Vorschriften auferlegen und zwar namentlich tragen sie die Last der Vorspann — sowie der Stellung zum Militar insoweit es sie trifft — dann jene der unentgeltlichen Einquartierungen, die bei Truppenmtirschen, Konzentrierungen und sonstigen Gelegenheiten sich oft ergibt, auch manchmal liingcre Zeit dauert, und auf eine grossere Anzahl Militars sich erstreckt. Sie erhalten sich selbst, indem sie ihre sammtlichen Auslagen ohne Beihilfe des Aerars bestreiten, welches iiberdies von den Kommunitaten noch ein verhiiltnissmassig bedeutendes Kontributions Pauschale alljahrhch empfangt, mithin schon dadurch fiir die mindern Leistungen der Kommunitats Insassen gleichsam entschiidigt ist. Was den vom Kreutzer Regimente gezogenen Vergleich der letztern zu den in den Regimentsbezirken vorkommenden Handels- und Gewerbsleuten anbelangt, so muss man bemerkfcu, dass diejenigen von diesen-, die zum gemeinen Grenzstande gehoren, denselben gleich der. gratis Holzbezug ebenfalls geniessen; die iibrigen sind ohnehin besserstehend, lulglich bemittelte, mitunter selbst wohlhabenđe Leute, wahrend der in Frage gestellte Holzgenuss in den Kommunitaten nur den bediirftigen behausten Insassen zusteht. Nach dem Vorangeliihrten diirfte also đerselbe sowohl den Grenzern als den in Kegiments-Bezirken befindiichen Handels- und Qewerbsleuten gegeniiber noch weiters statthaft erscheinen und auch gegeniiber den anderen Kommunitaten durch die Armuth des grossten Theiles der Ivaničer und Bellovarer Insassen als motiviert sich darstellen, indem solche schon zur urspriinglichen Verleihung des nun angefochtenen Zugestandnisses den Grund gab, und ihre Ursache theils in der den Handel und die Gewerbe keines\vegs begiinstrgenden isolierten Lage, theils in den durch die Wirren des Jahres IS48 herbei´gefiihrten allgemeinen Umschwunge der Dinge hat. In folge dessen vermehrte sich die Klasse der diirfti´gen und die Ansprii´che der einzelnen, die friiher unter dem zugestandenen ....... sich hielten — erhohten sich bis auf solches, gleich wie hierin seme Erklarung auch der Umstand fiihren mag, dass der erorterte Holzbezug seither sich beđeutend vergrossert hat. Ad d) Ist zu bemerken, dass die Kommunitats Insassen auch friiher, so \vie jetzt, die in vorstehenden Eroterungen ad b) und c) erwahnten Lasten tragen und zu den Forstkulturen der Regimenter zwar nichts beisteuerten, aber dennoch jenen Genuss aus anderen oborwahnten Griinden erlangt haben; ferner dass der Forstbestand desselben beim St, Georger Regimente in foTStlicher Beziehung gar keinen Anstande unterliegt, 44 |