DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
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ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 47     <-- 47 -->        PDF

Lind dass ein sol´cher, insowei´t ihn das Kreutzerregiment erhebt, dadurch schon als beseitigt
zu betrachten sein kann, wenn der mehrerwahnte Holzbezug nur in der durch
die Normen angedeuteten Beschrankung auf das unumgSngliche Minimum des Bedarfes
uiid init strenger Beobachtiing der forstlichen Directiven stattfindet, \vonacli — insofern
das lirtorderniss iJberliaupt tiicht oder bloss in der Niihe nicht zu decken ist, sich aucli
mit einem mind´ern Ouantuni und Ouale, sowie mit einem weitern, wenn nur in gesetzlicher
Entfernung befindlichen Anweisungsplatze begniigt werden muss.


Die VValdadministrationskosten und unter diesen aucli der vom Kreutzer Regimente
angeregte kostspielige Aufwand ftir die Schonungcn, werden niciit allein zu decken,
sondern Mocfi cin erklahrlicher Uberschuss fiir das Aerar zu erlangen sein, wenn man die
Waldungen durch wi-ssenschaftlichen intensiven Betrieb auf den hochstmoglichsten Ertrag
zu bringen iracliten wird, wodurch dann die grosstthunlichste Rentabilitat sich von selbst
ergibt, \vobei man sich auf das diesfalhge Gutachten vom 8. v. Mts. Nro 435 zu berufen
erlaubc


Man muss es daher dem holien Ermessen anheimsteilen, ob die beantragte Aufhebung
der Allerhochst zugestandenen frilglichen Begiinstigung jetzt angemessen sein
kdnne, wo in Riicksicht der harten Zeit zur Linderung des dadurch herbeigefuhrten
Nothstandes die angestammte Milde des Alierhochsten Herrs´cherhauses, sowie der allgemoin
rege (jcist der Humanit´it allscits thatigst wirkt.


Beilovar am 19. November 1655.


Cordier m. p., Gm. Dollhopf m. p., Obit.


(Prema prostom starom prepisu. Bio priložen aktu Varaždinske brigade .. Nro.
196 — 1856 — dokumenat broj 11).


Dokumenat broj 10.


.. k. Landes General Comraando in Agraim. Section I., Abtlg. .., Nro .052.
.. die k. k. Varasdiner Grenz Truppen Brigade in Beilovar.
In Beriicksichtigung der von der Brigade mitteist Berichtes vom 19. November


V. .1. .. Nro 670, 725, 773 dargestellten eigenthiimlichen Verhiiltnisse und Verpflichtungen
die beiden Milit´ir Coinmunitaten Beilovar und Ivanić, Iiat das hohe Armee Gber Commando
laut Reskripts ddtto 26. Februar 1856 S. 1/8 Nro 874 nach dem motivirten Antrage
zu Folge der mit der hierstelligen Verordnung ddtto 3. Juli 1818 R. 2644 und . Mai
1821 R. 1939, bekannt gegebenen Alierhochsten Entschliessungen genehmiget, dass den
besagten Kommunitiits Insassen unter Beobachtung der in den berufenen und in der
Verordiumg vom 19. .luni 1831 R. 3453 angedeuteten und festgesetzten Beschrankungen,
der freie Holzbezug au´ch ferner belassen bleibe.
Weil ubrigens aus den hieneben zuriickfolgenden Nachweisungen des Kreutzer und
St. Georgen Grenzregiments iiber das aus ihren Waldungen an die Insassen der besagten
Kommunitiiten gratis erfolgte Holz hervorgeht, dass mit den angewiesenen Holzartikeln
aber nicht wirtschaftlich umgegangen \verde, und diese Insassen auch mit einer geringern
Anzahl Klafter Brennholz, als die fiJr jedeš Haus bis nun mit jahrlchen lOi Klaftern zugestandene
Ausmass das Auslangen finden diirften, wenn dieselben nur zweckmassige Eiiitheilung
und Heitzung nach Massgabe des Kaltegrades befolgen, ntimlich das Holz klein
hacken, und in drei Theile sagen lassen wiirden, so konne kommissionell unter Untervveisung
der Brigade noch gehorig in Erwagung zu ziehen, wel´che Modifizirung in dem
bisherigen Erfordernisse des den gedachten Kommunitats Insassen zu erfolgenden gratis
Brennholzes mit Riicksicht auf den unumganglichen Bedarf und die Zahl der uirklich
bediJrftigen Hauser und Beschaffenheit der Familien angezcigt erschiene, und eintret^n
konnte, woriiber sofort mit Hinblick auf die Bemerkungen der hierstelligen Verordnung
vom l´O. November .41 R. 6)276 die Resultats Nachweisung vorzulegen und darauf liin


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