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ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 49     <-- 49 -->        PDF

Verwendung des zuletzt bezogenen Holzes sich zu iiberzeugen, indeni nach Anhandgabe
der dermabgen hohen Anordiiung auf die wirtschaftlichste Gebahrung stcts zu haltcn,
solche vom Magistrate der Kommunitats Insassen gleich jetzt wolil einzuscharfen uiid
jede Unwirtschaft so wie jeder Missbrauch oder unbefugter Verkehr mit diescm ..teriale
allenthalben und iederzeit streng hintanzuhalten kommt; sonach ware der nachsle
Bedarf aufzuiiehmeri.


Solcher miisste hinsichtlich des Bauholzes auf die aus solidem Ma^eriale iiiclit
lierstellbareti Hausbestand´tlieile beschrankt, zugleith aber darauf Bedacht genommen
W´erden, ob das angesprochene Ouanitum und Quale zu dem vorgelegten Zwecke
wirklicli notwendig. auch nach den Forstnormen abgebbar. dann die Tliuiilichkeit des
Bezugs so u´ie der Verwendu´ng, und jene der zeitgerechten Baufiihrung iiberhaupt durch
die vorhandenen Mittel gesichert ser.


In Ansehung des Feuerungsstoffes ist die AnzahI vcii 10 Klaftern mir aJs hochstes
Ouantum festgesetzt; diese Ausmass muss jedoch mit Riicksicht auf die AnzahI und
Beschaffenheit der erforderlichen Feuerstellen. auf die Seelenzahl und sonstigcn Vcrliiiltni´Sse
der betreffenden Famjlien, dann auf die gegenvvartig angeordnete strenge
WirtschaftHchkeiit derart genau restringirt werden, dass nur das hiernach unumganglich
Nothige in Antrag komme.


Da der Gratis Bezug nur fiir den eigenen Bedarf der behausteii Kommunitats
Insassen zugestanden ist, iiisoweit sie zum Ankaufe oder zum Bezuge gegen Entrichtung
der Waldtaxe die Mittel nicht besitzen, so braucht wohl nicht erinnert zu werden, dass
a!le iiber die bezeichnete Bcrechtigung hinausgehenden Anspriiche, rnithin au´ch die
Erfordernisse fiir Gewerbe von der hier besprochenen Aufname auszuschliessen sind.


Die Beistimmung welche behauste Familien als bediirftig, daher als bezugsbtrechtigt
zu betrachten und nach der grossern oder mindern Bedtirftigkeit entweder
rnit Bau und Brennholz, oder nach Umstanden nur mit der ersten, in grcssen Bedarfsfallen
uiierschwinghchen Materialgattung zu bcdenken wareii, kann vom Magistrate mit
Bei´ziehung der Auss´chussmiiner, der Viertelmeister oder sonstiger Vertrauensmanner,
so wie es bci Beurtheilung der Bekenntnissc zur Bemcssung der Einkommcnsteuer
geschieht, mit Erwagung der Vermogens Verhaltnisse unparteiisch zu ermittein und
gewissenhaft anzutragen.


Der diesfallige kommissionelle Befund hiitte der obgedachten mit der Aufname des


Holzbedarfes zu betrauenden Kommission als Anhalt zu dienen,- um auf đessen Orunđ


dann an Ort und Stelle das Quantum und Oualle der Erfordernisse spcziel und genau zu


erheben, sofort sOlche unter eigener Fertigung in die betreffende Consignation


einzutragen.


Diese kiime dann sammt dem vorerwahnten Befund vom Magistrate nach eigener


Priifung und Bestattigung jener der Brigade zu unterziehen. sonacli von dieser dem


betreffenden Regimente zuzumittein, um mit den jahrlichen Fallungs Eingaben hohen


Orts zur Genehmigung eingesendet zu werden, wie diess auch bisher geschah.


Ober die Angemessenheit des vorđetaillirten Verfahrens dann ob dadurch der


liolien Orts vorgezeichnete Zweck zu erzielen, oder etwa andern und welche Modalitaten


zu beobachteii waren, dann ob zur Ermittlung der letztern, insofern es darauf allfalls


ankommen solite, demnach die hochangedeutete kommissionelle Bcrathung stattzu


finden hatte.hieruber wolle das Regiment mit genauer Beachtung der in der zulicgenden


hohen Entscheidung angefiihrten Normen das eigene wohlerwogene motivirte Gutachten


thunlichst bald anher abgeben, um´ sofort — da unter Einem die gleichmassige AVcisung


auch dem St. Georger Regimente und den beiden Communitats Magistraten zugeht, auf


Grund des Ergebniss-es rechtzeitig die hohere Entscheidung einholen, oder das sonst


Entsprechende veranlassen zu konnen.


Bellovar am 27. Miirz 1856. Cordier, Gm. Dollhopf, Obit. .


(Prema originalnom aktu.)


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